haus in der Scheidung zerrissen auf Papier und beide Partner ziehen daran

Scheidung & Haus – Fragen und Antworten

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Immer wieder ein Thema, das für viele schlaflose Nächte bei unseren Kunden sorgt. Wer gut informiert ist und strukturiert vorgeht, spart sich viel Zeit und Stress in einer bereits sehr schwierigen Phase.

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

FAQ: Scheidung & Haus

Bei einer Scheidung gehört das Haus meistens beiden Ehepartnern gemeinsam – sofern keine anderen vertraglichen Regelungen bestehen. Dann muss entschieden werden, ob das Haus verkauft, auf einen Partner übertragen oder der andere ausbezahlt wird.
Stehen beide Ehepartner als Eigentümer im Grundbuch, erfolgt die Aufteilung grundsätzlich zu gleichen Teilen. Gibt es jedoch ein abweichendes Eigentumsverhältnis oder einen Ehevertrag, gelten die darin getroffenen Regelungen.
Ja, das ist möglich. Voraussetzung ist in der Regel, dass der andere Ehepartner seinen Anteil am Immobilienwert ausgezahlt bekommt. Zudem müssen bestehende Kredite übernommen oder neu geregelt werden.
Beim Verkauf wird der Verkaufspreis abzüglich offener Verbindlichkeiten – entsprechend der Eigentumsanteile aufgeteilt. Bei hälftigem Eigentum erhalten beide Partner in der Regel jeweils 50 %.
Wir ermitteln den Immobilienwert im Rahmen einer kostenlosen Marktwerteinschätzung. Grundlage dafür ist die Besichtigung Ihrer Immobilie – ergänzt durch Faktoren wie Lage, Zustand, Größe und Ausstattung.
Ja, jede Änderung im Grundbuch z.B. die Übertragung eines Eigentumsanteils muss notariell beurkundet werden. Auch die Auszahlung eines Ehepartners oder die Umschuldung bestehender Kredite sollte rechtlich sauber geregelt sein. Eine anwaltliche Beratung ist in diesen Fällen sinnvoll, um Ihre Interessen abzusichern und mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

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