Vertragsunterschrift beim Notar

Notartermin – Fragen und Antworten

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Immer wieder ein Thema, das unsere Kunden verunsichert und zu zahlreichen Fragen führt. Wir haben Ihre Fragen gesammelt und beantworten sie hier. Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns.

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

FAQ: Notar

Nach der Beurkundung des Kaufvertrages durch den Notar überwacht dieser zunächst das Eintreten der Kaufpreisfälligkeit. Hierzu wird in der Regel zunächst eine Auflassungsvormerkung oder Eigentumsübertragungsvormerkung zu Gunsten des Käufers im Grundbuch eingetragen um diesen entsprechend zu sichern. Sind alle Punkte für die Kaufpreisfälligkeit erfüllt informiert der Notar die Vertragsparteien, dass der Käufer nun den Kaufpreis bezahlen muss. Nach Bezahlung des Kaufpreises sorgt der Notar für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.
Die Übergabe erfolgt in der Regel nach vollständiger Kaufpreiszahlung. Dabei wird ein Übergabenachweis erstellt, das von beiden Parteien unterschrieben wird. Auf Wunsch übernehmen wir gern die Organisation und Begleitung der Übergabe für Sie.
Ja, in Deutschland ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben, damit der Verkauf rechtsgültig ist.
Die Kosten richten sich nach dem Kaufpreis und sind gesetzlich festgelegt. Üblicherweise liegen sie zwischen 1,0 % und 1,5 % des Kaufpreises. Diese Kosten trägt in der Regel der Käufer.
Der Notar erstellt den Kaufvertrag, klärt alle rechtlichen Fragen, führt die Beurkundung durch, veranlasst die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch und kann bei Bedarf auch Treuhandfunktionen übernehmen.
Die Dauer hängt von der Komplexität des Vertrags und der Vollständigkeit der benötigten Unterlagen ab. In der Regel dauert es zwischen wenigen Tagen und einigen Wochen.
Wichtig sind der aktuelle Grundbuchauszug, Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen) sowie Nachweise über Grundschulden oder Belastungen. Auch ein Ausweisdokument ist erforderlich. Wir unterstützen Sie gern bei der Zusammenstellung.
Die Verwendung eines Notaranderkontos, bei welchem der Kaufpreis auf ein vom Notar einzurichtendes Konto überwiesen wird, ist nur in Ausnahmenfällen bei besonderen Sicherungsbedürfnis möglich.
Da der Käufer die Kosten des Notars trägt, kann er auch üblicherweise einen Notar vorschlagen. Wir arbeiten seit Jahren mit erfahrenen Notaren zusammen und empfehlen Ihnen auf Wunsch gerne einen passenden Ansprechpartner.
Der Notar informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und kann Mahnungen aussprechen oder Vollstreckungstitel vorbereiten. Gerichtliche Schritte, wie Klagen, müssen jedoch vor dem zuständigen Gericht eingeleitet werden.
Der Notar prüft Eigentumsverhältnisse, bestehende Grundschulden oder Belastungen, bestätigt die Identität der Vertragsparteien und stellt sicher, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

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