Immer wieder ein Thema, das unsere Kunden verunsichert und zu zahlreichen Fragen führt. Wir haben Ihre Fragen gesammelt und beantworten sie hier. Sie haben weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns.
Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
FAQ: Notar
Was passiert nach dem Notartermin?
Nach der Beurkundung des Kaufvertrages durch den Notar überwacht dieser zunächst das Eintreten der Kaufpreisfälligkeit. Hierzu wird in der Regel zunächst eine Auflassungsvormerkung oder Eigentumsübertragungsvormerkung zu Gunsten des Käufers im Grundbuch eingetragen um diesen entsprechend zu sichern. Sind alle Punkte für die Kaufpreisfälligkeit erfüllt informiert der Notar die Vertragsparteien, dass der Käufer nun den Kaufpreis bezahlen muss.
Nach Bezahlung des Kaufpreises sorgt der Notar für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.
Wie funktioniert die Übergabe der Immobilie an den Käufer?
Die Übergabe erfolgt in der Regel nach vollständiger Kaufpreiszahlung. Dabei wird ein Übergabenachweis erstellt, das von beiden Parteien unterschrieben wird.
Auf Wunsch übernehmen wir gern die Organisation und Begleitung der Übergabe für Sie.
Benötigt man immer ein Notar bei Verkauf einer Immobilie?
Ja, in Deutschland ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben, damit der Verkauf rechtsgültig ist.
Was kostet die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags?
Die Kosten richten sich nach dem Kaufpreis und sind gesetzlich festgelegt. Üblicherweise liegen sie zwischen 1,0 % und 1,5 % des Kaufpreises. Diese Kosten trägt in der Regel der Käufer.
Welche Aufgaben übernimmt der Notar beim Verkauf eines Hauses?
Der Notar erstellt den Kaufvertrag, klärt alle rechtlichen Fragen, führt die Beurkundung durch, veranlasst die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch und kann bei Bedarf auch Treuhandfunktionen übernehmen.
Wie schnell kann der Notar den Kaufvertrag für den Verkauf eines Hauses aufsetzen?
Die Dauer hängt von der Komplexität des Vertrags und der Vollständigkeit der benötigten Unterlagen ab. In der Regel dauert es zwischen wenigen Tagen und einigen Wochen.
Welche Unterlagen muss ich für die notarielle Beurkundung bereithalten?
Wichtig sind der aktuelle Grundbuchauszug, Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen) sowie Nachweise über Grundschulden oder Belastungen. Auch ein Ausweisdokument ist erforderlich. Wir unterstützen Sie gern bei der Zusammenstellung.
Muss der Notar auch den Kaufpreis verwalten und sicherstellen, dass das Geld korrekt überwiesen wird?
Die Verwendung eines Notaranderkontos, bei welchem der Kaufpreis auf ein vom Notar einzurichtendes Konto überwiesen wird, ist nur in Ausnahmenfällen bei besonderen Sicherungsbedürfnis möglich.
Kann ich den Notar selbst auswählen, oder muss der Käufer einen Notar stellen?
Da der Käufer die Kosten des Notars trägt, kann er auch üblicherweise einen Notar vorschlagen.
Wir arbeiten seit Jahren mit erfahrenen Notaren zusammen und empfehlen Ihnen auf Wunsch gerne einen passenden Ansprechpartner.
Was passiert, wenn der Käufer den Vertrag nicht einhält – welche rechtlichen Schritte kann der Notar unterstützen?
Der Notar informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und kann Mahnungen aussprechen oder Vollstreckungstitel vorbereiten. Gerichtliche Schritte, wie Klagen, müssen jedoch vor dem zuständigen Gericht eingeleitet werden.
Welche rechtlichen Prüfungen führt der Notar vor der Beurkundung des Kaufvertrags durch?
Der Notar prüft Eigentumsverhältnisse, bestehende Grundschulden oder Belastungen, bestätigt die Identität der Vertragsparteien und stellt sicher, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht.