Immer wieder ein Thema, das für viele schlaflose Nächte bei unseren Kunden sorgt. Wer gut informiert ist und strukturiert vorgeht, spart sich viel Zeit und Stress in einer bereits sehr schwierigen Phase.
Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
FAQ: Scheidung & Haus
Was passiert mit dem Haus bei einer Scheidung?
Bei einer Scheidung gehört das Haus meistens beiden Ehepartnern gemeinsam – sofern keine anderen vertraglichen Regelungen bestehen. Dann muss entschieden werden, ob das Haus verkauft, auf einen Partner übertragen oder der andere ausbezahlt wird.
Wie wird das Haus bei einer Scheidung aufgeteilt?
Stehen beide Ehepartner als Eigentümer im Grundbuch, erfolgt die Aufteilung grundsätzlich zu gleichen Teilen. Gibt es jedoch ein abweichendes Eigentumsverhältnis oder einen Ehevertrag, gelten die darin getroffenen Regelungen.
Kann einer der Ehepartner das Haus behalten?
Ja, das ist möglich. Voraussetzung ist in der Regel, dass der andere Ehepartner seinen Anteil am Immobilienwert ausgezahlt bekommt. Zudem müssen bestehende Kredite übernommen oder neu geregelt werden.
Wie viel muss der andere Ehepartner im Falle des Hausverkaufs erhalten?
Beim Verkauf wird der Verkaufspreis abzüglich offener Verbindlichkeiten – entsprechend der Eigentumsanteile aufgeteilt. Bei hälftigem Eigentum erhalten beide Partner in der Regel jeweils 50 %.
Wie wird der Wert des Hauses bei einer Scheidung ermittelt?
Wir ermitteln den Immobilienwert im Rahmen einer kostenlosen Marktwerteinschätzung. Grundlage dafür ist die Besichtigung Ihrer Immobilie – ergänzt durch Faktoren wie Lage, Zustand, Größe und Ausstattung.
Brauche ich einen Notar, um das Haus während oder nach der Scheidung zu übertragen?
Ja, jede Änderung im Grundbuch z.B. die Übertragung eines Eigentumsanteils muss notariell beurkundet werden. Auch die Auszahlung eines Ehepartners oder die Umschuldung bestehender Kredite sollte rechtlich sauber geregelt sein. Eine anwaltliche Beratung ist in diesen Fällen sinnvoll, um Ihre Interessen abzusichern und mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.