Ein Mietshaus in Eigentumswohnungen umwandeln

Wir kümmern uns um die Details.

Auf der sicheren Seite dank Makler


Die Aufteilung eines Hauses ist mit einigen bürokratischen und rechtlichen Hürden verbunden. Mit Bendzko kommen Sie entspannt ans Ziel!

Die Aufteilung eines Mehrfamilien- oder Mietshauses in einzelne Eigentumswohnungen ist immer dann notwendig, wenn Sie die einzelnen Wohnungen separat verkaufen wollen. Für einen Einzelverkauf spricht die Tatsache, dass dabei in der Summe ein höherer Preis erzielt wird, als wenn das Objekt als Ganzes verkauft wird. Eine Teilung kann aber auch dann sinnvoll sein, wenn der Eigentümer mehrere Kinder hat, an die er sein Vermögen gerecht vererben will.

Wenn Sie die Absicht haben, ein Mietshaus in Eigentumswohnungen umzuwandeln, empfehlen wir Ihnen die Hilfe eines Maklers. Wir bei Bendzko Immobilien kümmern uns um alle relevanten Details und bewahren Sie vor finanziellen, rechtlichen und steuerlichen Überraschungen. Außerdem übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit Behörden und Ämtern. Im Folgenden haben wir für Sie Informationen zusammengestellt, die zeigen, wie komplex die Aufteilung in Eigentum ist.

Ein Mietshaus in Wohnungseigentum umzuwandeln, ist nicht ganz einfach. Man braucht einen Aufteilungsplan, er ist die Basis für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese beweist, dass die einzelnen Einheiten des Gebäudes abgeschlossen sind, also über einen separaten Eingang verfügen und von den anderen Einheiten abgegrenzt sind. Auf Basis der Abgeschlossenheitsbescheinigung kann die Teilung vollzogen werden. Ein Notar übernimmt diesen Schritt. Er kümmert sich um die Beurkundung der Teilungserklärung und erklärt die Aufteilung gegenüber dem Grundbuchamt. Die Teilungserklärung enthält eine Vielzahl von Angaben, die die anteiligen Eigentumsverhältnisse und Rechte der künftigen Eigentümergemeinschaft genau regeln. Darin werden z.B. Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Teileigentum voneinander abgegrenzt sowie Sondernutzungsrechte geregelt.

Zum einen sind da die Kosten für die notarielle Beurkundung der Teilungserklärung. Sie richten sich nach dem Wert der Immobilie. Weiterhin schlägt die Abgeschlossenheitsbescheinigung je nach Kommune mit bis zu 1.000 Euro und mehr zu Buche. Bei älteren Mietshäusern ist oft auch die Leistung eines Architekten gefragt, der genaue Grundrisse anfertigen muss. Sie sind nötig, um dem exakten Aufteilungsplan zu erstellen.

Mieter genießen bei einer Umwandlung des Objekts in Eigentumswohnungen besondere Rechte. Das Vorkaufsrecht sei hier genannt.

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